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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
31.03.2026
KI mit Datenschutz in öffentlicher Hand
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt nicht nur gesamtgesellschaftlich, sondern gerade auch für die bayerische öffentliche Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Für ihre Entwicklung und Nutzung sind nicht nur neue - technologiespezifische - Regulierungen wie beispielsweise die unionale KI-Verordnung zu beachten. Vielmehr muss KI auch die Vorgaben des schon geltenden Rechts erfüllen. Hier kommt insbesondere das Datenschutzrecht zum Tragen, wenn KI personenbezogene Daten verarbeiten soll.
Prof. Dr. Thomas Petri: "Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind als Kernanliegen des Datenschutzes auch für die Vertrauenswürdigkeit von KI essenziell. Wie die entsprechenden Vorgaben im Zusammenspiel mit dem neuen KI-Regulierungsrecht wirken, zeigt meine neue Orientierungshilfe Schritt für Schritt auf."
Die Orientierungshilfe soll KI aus der Perspektive des Datenschutzrechts erschließen und einordnen - in erster Linie, aber nicht nur für bayerische öffentliche Stellen. Sie stellt zunächst das Phänomen "KI" in das Licht der unionalen KI-Verordnung. Im Anschluss erläutert sie unter Einbezug von Chancen, Risiken, Problemen und Anwendungsfällen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von KI. Zudem macht sie Vorschläge, wie bayerische öffentliche Stellen KI implementieren und nutzen können. Dabei wird deutlich, dass KI für das Datenschutzrecht zwar ein anspruchsvolles Thema darstellt, die über Jahre entwickelten und erprobten Mechanismen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung aber nicht an Grenzen führt. Rechtsanwender können daher auf vorhandene Erkenntnisse ebenso wie auf bewährte Vorgehensweisen zurückgreifen und von dieser Grundlage aus sachgerechte Lösungen entwickeln - die nicht in eine Blockadehaltung münden.
Prof. Dr. Thomas Petri: "Mit meiner neuen Orientierungshilfe möchte ich dazu beitragen, vertrauenswürdige KI, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, im Freistaat der Zukunft zu etablieren. Ich hoffe, sie kann bayerische öffentliche Stellen dabei unterstützen, die datenschutzrechtlichen Herausforderungen rund um KI erfolgreich zu bewältigen."
Die Orientierungshilfe "Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung" steht seit heute auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "KI" zum kostenfreien Download bereit. Sie wird sukzessive durch die Reihe "AI in a nutshell" ergänzt, die konkrete Einsatzszenarien von KI knapp und auf die wesentlichen Probleme fokussiert aufbereitet.
Prof. Dr. Thomas Petri
Hinweis:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.